Abbruchunternehmen beseitigen Bausubstanz und beinhalten sowohl die Vorbereitung als auch sämtliche abschließende Arbeiten. Bevor mit den Abbrucharbeiten begonnen werden kann, ist die Baustelle optimal auszustatten. Hierzu werden entsprechende Großgeräte, Container, Baufahrzeuge sowie Schutz- und Arbeitsgerüste benötigt.
Basis bildet immer eine Abbruchgenehmigung, die im Vorfeld erstellt werden muss. Abbrucharbeiten bergen stets ein hohes Risiko und eine nicht zu unterschätzende Gefahr für die Arbeiter. Aus diesem Grunde ist den geforderten Sicherheitsvorkehrungen höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Entsprechende Schutzkleidung sollte stets getragen werden, um vor der massiven Lärmbelastung und dem Einatmen gefährlicher Staubpartikel geschützt zu sein.

Das ausführende Abbruchunternehmen prüft zunächst den aktuellen baulichen Zustand des betroffenen Objektes und beurteilt die Gesamtsituation. Anhand der gewonnenen Daten werden entsprechende Abbruchmethoden und Technologien ausgewählt. Die genaue Vorgehensweise wird daraufhin schriftlich in einer Abbruchanweisung festgehalten. Diese muss vor Arbeitsbeginn der Baustelle ausgehändigt werden. Sie liefert detaillierte Informationen bezüglich des Gefährdungspotentials und des empfohlenen Arbeitsschutzes. Darüber hinaus sind Bezugspersonen auszuwählen, die für das Projekt verantwortlich und weisungsbefugt sind.

Es gelten eine Vielzahl besonderer Vorschriften zur Abfallvermeidung und Beseitigung. Diese sind teils im Gesetz zur Kreislaufwirtschaft festgelegt und fixiert. Das Abbruchunternehmen steht in der Verantwortung die Bauabfälle gewissenhaft zu sammeln, zu trennen und der entsprechenden Verwertungsstelle zuzuführen. Dabei sollte der grüne Gedanke des kompletten Recycelns stets sämtliche Handlungen bestimmen.
Die speziellen Anforderungen zur Durchführung von Abbrucharbeiten sind entsprechend der Arbeitsstättenverordnung zu entnehmen.

Eine Vielzahl unterschiedlicher Normen und Richtlinien bestimmen den Alltag von Abbruchunternehmen. Beispielsweise regelt DIN 18007 die Vorgehensweise beim Totalabbruch von Gebäuden und Anlagen. In der DIN 18459 finden sich allgemeine, technische Bedingungen zum Aufstellen der entsprechenden Verträge. Die DIN 28322 regelt alle technischen Rahmenbedingungen wie beispielsweise das Legen der Kabel.

Sämtliche Abbrucharbeiten sind zügig und gründlich auszuführen. Die fachgerechte Entsorgung des Bauschutts liefert einen wertvollen Beitrag zur ökologischen Energiebilanz. Häufig kann er wiederverwendet werden, somit wird dauerhaft Rohstoff vorhanden sein. Kalkstein, Beton, Ziegel, Mörtel und Putz lassen sich ohne Weiteres mehrfach verwenden. Dennoch sind im Vorfeld einige Arbeitsschritte zu beachten. Das gesamte Schuttmaterial muss zunächst gereinigt und in eigens dafür konzipierten Anlagen sortiert werden. Im Anschluss wird das Material zerkleinert und dementsprechend weitergeleitet. Es kann nun beispielsweise zur Produktion von Porenbeton oder auch recyceltem Schotter verwendet werden, der zur Auskleidung von Straßen und neuem Baugrund dient.
Besonderes Augenmerk muss auf das Vorhandensein belastender Materialien, dem sogenannten Sondermüll, gelegt werden. Verunreinigte Zugänge sind auszubauen. Asbest und weitere verunreinigte Substanzen sind getrennt zu lagern und dementsprechend zu entsorgen. Störstoffe wie Füllungen, Dämmstoffe und toxische Bauabfälle sind zu sortieren. Unterirdische Gebäudeteile innerhalb des Abbruchkomplexes sind genau zu untersuchen und werden meist rückgebaut.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Stefan Kappelhoff GmbH Garten- und Landschaftsbau.

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